Sich ehrenamtlich sozial zu engagieren heißt, füreinander da zu sein.
Das Ehrenamt beinhaltet Aufgaben, bei denen die eigenen Fähigkeiten eingesetzt werden können. In unserem Seniorenzentrum haben Sie z.B. die Möglichkeit, mit den Heimbewohnern zu basteln, spazieren zu fahren, Gespräche zu führen, vorzulesen, uvm.
Sie entscheiden selbst, wieviel Zeit Sie investieren wollen, ob Sie Ihre Hilfe einzeln anbieten wollen oder lieber in Gruppen arbeiten möchten.
Das Ehrenamt nimmt in der heutigen Zeit einen hohen Stellenwert ein. Die „Ehrenamtlichen“ sind wichtig, da sie uns auch bei Festen im Heim unterstützen und tatkräftig mithelfen.
Vieles was wir anbieten können ist ohne unsere ehrenamtlichen Helfer nicht möglich.
Wir bieten Ihnen einen festen Ansprechpartner, regelmäßige Treffen der Ehrenamtlichen bei Kaffee und Kuchen zum Informationsaustausch und neue, bereichernde Erfahrungen im Umgang mit unseren Senioren.
Kontakt
Frau Gabi Pröller (Ehrenamtliche)
Telefon 08122/8308
Helfer und Partner
Unsere ehrenamtlichen Helfer unterstützen unsere Einrichtung in vielfältiger Weise. „Wir bedanken uns dafür ganz herzlich.“
Wir kooperieren mit folgenden Einrichtungen:
- Apotheke am Schönen Turm
- ortsansässige Sanitätshäuser
- Physiotherapeuten
- Christophorous Hospitzverein Erding e.V.
- Hausärzte und Fachärzte
- Katharina-Fischer-Schule und der Schule am Loderer Platz
Wir danken allen Kooperationspartnern für die gute Zusammenarbeit.
Der Heimbeirat
Die Mitwirkung der Bewohner erfolgt durch den Heimbeirat.
Dieser Heimbeirat wird alle zwei Jahre aus allen Bewohnern des Fischer’s Seniorenzentrum gewählt. Wahlberechtigt sind alle Personen die zum am Wahltag auf Dauer in der Einrichtung aufgenommen sind.
Es besteht auch die Möglichkeit externe Personen wie z.B. Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter als Mitglieder des Heimbeirates vorzuschlagen. Hierfür ist ein enger Bezug zur Einrichtung notwendig.
Der Heimbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Der Vorsitzende wird von diesen sieben aus deren Mitte gewählt.
In der Heim Mitwirkungs- Verordnung ist zugrunde gelegt welche Rechte und Pflichten der Heimbeirat hat. Dies sind in erster Linie Angelegenheiten des Heimbetriebs wie
- Unterkunft, Betreuung und Pflege
- Freizeitgestaltung
- Änderungen der Heimordnung
- Mitsprache bei der Instandsetzungen und baulichen Veränderungen der Einrichtung
- Anregungen und Beschwerden von Bewohnern entgegen zu nehmen und der Heimleitung vorzutragen
Die Tätigkeit als Heimbeirat ist ehrenamtlich.