Hinweisgeberschutzgesetzt

Hinweisgeberschutzgesetzt

Das Hinweisgeberschutzgesetz, regelt den Schutz von Personen, die Informationen über (potentielle) Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden. Eine hinweisgebende Person, die einen Missstand aufdeckt, darf keine Repressalien erfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, einen sicheren und vertraulichen Meldeweg einzurichten.

Hier -> ✉ <- können Sie über einen verknüpften Meldelink eine anonyme Meldung (z. B. Verstoß ) schriftlich abgeben. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Ausnahme: bei einem Strafverfahren nach StGB. Die Aufgabe der Meldestelle ist, den Hinweisen zu folgen, Sachverhalte aufzuklären und dem Hinweisgeber größtmöglichen Schutz vor jeglicher Repressalien zu bieten.

Die Interne Meldestelle wird geführt von einem benannten Meldestellen-Beauftragten. Hierbei handelt es sich um eine besonders bestellte honorige Persönlichkeit, die als Ansprechpartner zur Verfügung steht und Verschwiegenheit gewährt.